Mittwoch, 29. Oktober 2025
16:30 Uhr
Über die Hälfte der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland sind heute konfessions- und wohl auch religionslos, so die 6. Kirchenmitgliedschafts-untersuchung. Zugleich legen die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas hohen Wert auf ihre spezifische kirchliche Sendung und die Dienstgemeinschaft als ihren Markenkern. Doch wie wird dieses kirchliche Selbstverständnis künftig gelebt, wenn ein Großteil der Mitarbeitenden keine oder nur rudimentäre Beziehung zum christlichen Glauben haben. Wie kann auf Grundlage der Grundordnung für den kirchlichen Dienst der Prozess der Identifikation einer religiös vielfältigen Mitarbeitendenschaft mit den christlichen Wertvorstellungen und Zielen eines kirchlichen Trägers gelingen?
Gabriel Lenz
Referent im Bereich Kirche
und Gesellschaft, Sekr. der Deutschen Bischofskonferenz
Geschäftsführer
der Kommission für caritative Fragen (XIII) der Deutschen
Bischofskonferenz
Moderation Bruno Schrage
Mittwoch, 8. Oktober 2025
16.30 Uhr
Nicht erst durch die Ampelkoalition wurde der Dritte Weg der Kirchen hinterfragt, auch die Gewerkschaften kritisieren ihn als nicht adäquat. In einer zunehmend säkularen Gesellschaft nimmt zudem der Zuspruch für kirchliche Sonderrechte – hier im Arbeitsrecht - ab. Die aktuelle Rechtsprechung des EUGH zeigt in der Tendenz ebenfalls weniger Akzeptanz für das in Europa so einzigartige kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland. Zugleich ist der Dritte Weg und die darin verankerte konsensuale Entscheidungsfindung zwischen Arbeitnehmern und kirchlichen Arbeitgebern ein markantes Merkmal unseres Selbstverständnisses. Brauchen die Kirchen den Dritten Weg? Hat der Dritte Weg bei einer religiös diversen Mitarbeiterschaft eine Zukunft? Oder ist der Dritte Weg eine Inspiration für nichtchristliche Arbeitgeber und Gewerkschaften? Brauchen wir künftig einen „Dritten Weg +“? Das Forum bietet einen offenen Diskussionsraum.
Dr. Susanne Pauser
Vorständin Personal und
Digitales
Deutscher Caritasverband
Moderation Ursula Abbate
Mittwoch, 17. September 2025
16:30 Uhr
Das kirchliche Arbeitsrecht gründet – so urteilte bereits das Bundesverfassungs-gericht 1985 – auf dem Selbstverständnis des kirchlichen Dienstes als „Dienst-gemeinschaft“. Kaum ein Begriff hat die innerkirchliche Debatte in ähnlichem Maße geprägt und zugleich so viel Widerspruch hervorgerufen. Der Ausdruck gilt teils als belastet durch seinen vermeintlich nationalsozialistischen Ursprung, teils als bewusster Gegenbegriff zur gewerkschaftlichen Bewegung und zum Streikrecht.
Doch welche theologische Idee und welches Verständnis von Kirchlichkeit lagen seiner Entwicklung zugrunde? Und wie konnte er eine derart zentrale Rolle im kirchlichen Arbeitsrecht einnehmen? Der Impulsvortrag zeichnet die begriffs- und konzeptionsgeschichtliche Entwicklung des Begriffs „Dienstgemeinschaft” ab Mitte des 19. Jahrhunderts nach, beleuchtet das dahinterliegende Verständnis von Kirchlichkeit und erörtert die Gründe für die kirchliche Karriere des Begriffs seine Adaption in der Gründungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Heute ist zu fragen, kann der Begriff eine theologische und kirchenrechtliche Brückenfunktion darstellen. In der Praxis wird nämlich zunehmend zwischen der Glaubensgemeinschaft mit implizierter Kirchenzugehörigkeit und der Überzeugungsgemeinschaft als ideeller Grundlage, der für die Kirche und ihrer Caritas Tätigen, unterschieden. Die aktuelle Befassung des EuGH mit der Thematik des Kirchenaustritts und der sich daraus laut kirchlicher Grundordnung ergebenden arbeitsrechtlichen Folgen zeigen die Brisanz des Themas.
Dr. Sarah Röser
Leiterin der Abteilung
Kirchenrecht
Bistum Münster
Moderation Susanne Nock
Donnerstag, 7. März 2024,
16:30 – 18:00 Uhr
Uta Losem
Stellvertreterin des Leiters Kommissariat der deutschen Bischöfe
- Katholisches Büro in Berlin
Montag, 26. Februar 2024,
16:30 Uhr – 18:00 Uhr
Prof.in Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer
Lehrstuhl für Christliche Gesellschaftslehre an der
Theologischen Fakultät, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Mittwoch, 29. November 2023,
16:30 Uhr – 18:00 Uhr
Die Diskussion um das kirchliche Arbeitsrecht war in jüngster Vergangenheit primär von individualarbeitsrechtlichen Fragen geprägt. Zentral waren Fragen der Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung, die Geltung kirchlicher Moralvorstellungen im Arbeitsverhältnis sowie die Kündigung wegen eines Kirchenaustritts. Doch auch das kollektive kirchliche Arbeitsrecht wird vermehrt angezweifelt. Nachdem das BAG und das BVerfG 2012 noch grünes Licht für das Verfahren des Dritten und auch des sog. Zweiten Wegs gegeben hatten, wird deren Verfassungsgemäßheit zunehmend bezweifelt. Der Dritte Weg erodiert zudem zum Teil von innen. Schon vor einiger Zeit wurde behauptet: „Der Dritte Weg hat keine Zukunft mehr. Ihn wird es in zehn Jahren nicht mehr geben.“ Wirklich nicht? Und wenn doch, in welcher Gestalt?
Prof. Dr. Jacob Joussen
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches
Arbeitsrecht und Sozialrecht Juristische Fakultät der Ruhr
Universität Bochum
Mittwoch, 10. August 2022, 16:30 Uhr
Wie verstehen wir künftig den gemeinsamen kirchlichen Sendungsauftrag, wenn sich darunter die mannigfaltigen Träger von Caritas, Bildung und Pastoral versammeln? Was bedeutet das für die einzelnen Mitarbeiter:innen. Welche Loyalität kann von ihnen erwartet werden. Und wie verändert sich diese Erwartung, wenn sich das Selbstverständnis von Kirche und Moral ändern… Kirche ist derzeit in einem großen Transformationsprozess. Entsprechend werden sich persönliche und institutionelle Rahmenbedingungen der kirchlichen Arbeitgeber verändern. Eine neue Grundordnung für den kirchlichen Dienst soll dies leisten. Impulse und Positionen werden vorgestellt.
Prof. Dr. Richard Hartmann
Lehrstuhl für Pastoraltheologie und Homiletik
Theologische Fakultät Fulda
Moderation: Melanie Wielens
Mittwoch, 6. Juli 2022, 16:30 Uhr
Zum christlichen Selbstverständnis gehört der sogenannte Dritte Weg. Dienstnehmer und Dienstgeber sind aufgefordert in einem paritätischen und konsensualen Verfahren die beruflichen Rahmenbedingungen auszuhandeln. Dies wird von Geschäftsführungen wie auch Mitarbeitenden kirchlicher Träger gelebt und als ein wesentliches Identifikationsmerkmal wahrgenommen. Was erwarten Dienstgeber und Dienstnehmer von der „neuen“ Grundordnung? Über Chancen und Risiken einer Neuen Grundordnung für den kirchlichen Dienst sprechen:
Olaf Wittemann
Caritas Rhein-Berg, Dienstnehmervertreter der Zentral Kommission
für das Arbeitsvertragsrecht (Zentral Koda)
Ingo Morell
Geschäftsführung Franziskanerinnen zu Olpe (GFO)
Dienstgebervertreter der Zentral Kommission für das
Arbeitsvertragsrecht (Zentral KODA)
Moderation: Bruno Schrage
Dienstag, 28. Juni 16.30 Uhr
Im Ziel sind sich Caritas und ver.di im Grunde einig: In den Einrichtungen der Caritas soll es faire Löhne und anständige Arbeitsbedingungen geben. Deshalb lohnt jeder Versuch, nach einem Weg zu suchen, wie die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gemeinsam ausgehandelt werden können. Von einer gedeihlichen Zusammenarbeit von Caritas und ver.di zur Gestaltung der Arbeitsbeziehungen der Caritas-Beschäftigten würden alle profitieren. Und es wäre ein gutes Signal in Gesellschaft und Öffentlichkeit, dass Konflikte gelöst werden können.
Sylvia Bühler
Bundesvorstand Verdi
Bundesfachbereichsleiterin
Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft
Moderation: Melanie Wielens
Dienstag, 21. Juni 2022, 16:30 Uhr
Outinchurch, Urteile des Europäischen Gerichtshofs - das kirchliche Arbeitsrecht ist in einer Krise! Bedarf es überhaupt eines kircheneigenen Arbeitsrechts? Wo liegen die Motive und die Grenzen für eine Neugestaltung? Es ist Zeit für eine juristische Reflexion.
Prof. Dr. iur. Ansgar Hense
Direktor Institut für Staatskirchenrecht der Diözesen
Deutschlands, Bonn
Moderation: Bruno Schrage
Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V.
KAB-Institut für Fortbildung & angewandte Sozialethik, Waldmünchen
Katholisch-Soziales Institut, Siegburg
Facharbeitskreis „Christliche Grundlagen und Profil“ der Caritas NRW